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Preisrelevante Veränderungen in der Abfallwirtschaft durch gesetzliche Vorgaben

in den letzten Monaten wurde weitere Gesetze seitens der Bundesregierung beschlossen die den Klimaschutz betreffen, diese haben eine direkte Preisrelevante Auswirkung auf die gesamte Abfallwirtschaft.

Brennstoffemissionshandelsgesetz / CO2- Abgaben

Seit dem Jahr 2024 müssen die Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen Emissonsberichte gemäß dem BEHG/ Brennstoffemissionshandelsgesetz) nach veränderten Kriterien abgeben. Damit ergibt sich eine Erweiterung der von der CO2-Steuer betroffenen Brennstoffe auf Abfallverbrennungsanlagen, die Strom und Wärme erzeugen. Materialien mit einem hohem fossilen Anteil, die nicht stofflich verwertet werden können, werden zum 01.01.2024 mit einer CO2- Steuer belegt. Diese Betrifft alle Abfälle die der Thermischen Verwertung zugeführt werden, der Aufschlag betrifft hier 25,00€ je Tonne und wird auf der Rechnung als gesetzliche CO2 Steuer auf Verbrennungsabfälle ausgewiesen. Auf Altholz entfallen die Steuern etwas geringer mit 8,50€ je Tonne CO2 Steuer.

Mautänderungen

Die Maut wurde ebenfalls erhöht was und ein CO2 -Aufschlag eingeführt was die Mautkosten nahezu verdoppelt hat.

Ersatzbaustoffverordnung

Die vom Bundesrat bereits 2021 beschlossene Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV) beinhaltet eine Neuerfassung der Bundesbodenschutz und der Altlastenverordnung und umfassende Änderungen der Deponie und Gewerbeabfallverordnung und ist seit dem 01.08.2023 in Kraft getreten .

Als Ihr Entsorgungsbetrieb ist die Selisch Containerdienst GmbH von diesem Umfangreichen Neuregelungen und Preissteigerungen unmittelbar betroffen. Die Preise im Bereich Abfallverwertung haben sich zu unser aller Lasten teilweise deutlich erhöht. Berücksichtigen Sie bitte schon vorsorglich bei Planungen und Investitionen die gestiegenen Entsorgungspreise.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Ihr Team Selisch